Der Juris Doctor (Abk. J.D., lateinisch für Gelehrter des Rechts) ist ein akademischer Grad in der Rechtswissenschaft, der hauptsächlich in den Vereinigten Staaten und in Kanada (außerhalb der frankophonen Provinz Québec) verliehen wird. Es handelt sich dabei um ein Berufsdoktorat, das ohne zusätzliche Promotionsleistung als Abschluss des Studiums verliehen wird.[1][2]
Einige Universitäten in Australien,[3] Hongkong und Japan vergeben diesen in letzter Zeit ebenfalls. Manche wenige Universitäten verleihen den Titel in seiner englischen statt der lateinischen Bezeichnung als Doctor of Jurisprudence, abgekürzt D. Jur.[4]